Ein Mensch aus Ihrer Familie oder Ihrem Umfeld ist verstorben? Hier finden Sie in Ruhe alles, was Sie jetzt wissen müssen – und eine Telefonnummer, unter der immer jemand abnimmt. Den Rest übernehmen wir.
Je nachdem, wo der Todesfall eingetreten ist, unterscheidet sich nur der allererste Schritt. In allen drei Fällen gilt: Danach rufen Sie uns an – wir kümmern uns um alles Weitere.
Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus – das erste Dokument, das für alles Weitere gebraucht wird.
Die Todesbescheinigung wird direkt vom Krankenhaus oder Pflegeheim ausgestellt. Nennen Sie dem Personal PAQJA als Bestatter – wir holen den Verstorbenen dort ab und stimmen alles mit der Einrichtung ab.
Wenn der Todesfall auf Reisen, in einem anderen europäischen Land oder in der Heimat eintritt: Rufen Sie zuerst uns an. Wir koordinieren mit unseren Partnern, dem Krankenhaus und den Behörden vor Ort und organisieren die Überführung – wohin Sie möchten.
Nach Ihrem Anruf beginnt unsere Arbeit. Sie müssen nichts über Abläufe wissen – wir erklären Ihnen jeden Schritt und fragen Sie nur die Dinge, die nur die Familie entscheiden kann.
Zu Beginn genügen zwei Dokumente. Alles Weitere hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab und davon, ob eine Überführung ins Ausland stattfindet. Nicht alles zur Hand? Kein Problem – wir helfen beim Beschaffen.
Wir zeigen Ihnen genau, welche Unterlagen benötigt werden – je nach Land und Situation.
Diese Unterlagen werden bei jeder Bestattung und Überführung gebraucht
Das Standesamt benötigt diese Urkunden, um die Sterbeurkunde auszustellen – bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung
| Familienstand | Benötigte Urkunden |
|---|---|
| Ledig oder minderjährig | Amtliche Geburtsurkunde – bei ausländischen Staatsangehörigen mit Übersetzung |
| Verheiratet | Geburtsurkunde und zusätzlich die Heiratsurkunde |
| Verwitwet | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners |
| Geschieden | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und zusätzlich das Scheidungsurteil |
Diese Papiere beschaffen wir – Sie müssen zu keiner Behörde
Die Vollmacht (Bestattungsauftrag) erlaubt uns, in Ihrem Namen zu handeln: beim Standesamt, im Krankenhaus, beim Konsulat und auf dem Friedhof. Ohne sie geben uns die Behörden keine Dokumente heraus – deshalb ist sie der erste wichtige Schritt.
Jeder Fall ist anders, und die Dauer hängt von Behörden und Flugverbindungen ab. So sieht der übliche Ablauf aus.
Sie rufen an, wir kommen – auch nachts. Wir holen den Verstorbenen ab, sammeln die ersten Dokumente und besprechen die Wünsche der Familie: Beisetzung hier oder Überführung in die Heimat.
Wir beantragen beim Standesamt die Sterbeurkunde und den Leichenpass, kontaktieren das Konsulat und holen die Freigabe zur Beerdigung ein.
In unseren Räumlichkeiten finden Waschung, Einhüllung und das Totengebet mit Imam statt. Die Familie hat Zeit für den Abschied.
Per Flugzeug oder Spezialfahrzeug bis in die Heimat – oder die Beisetzung in Deutschland. Wir informieren Sie über jeden Schritt und begleiten den Weg bis zum Schluss.
In der Regel nicht. Der Arzt, der den Tod feststellt, entscheidet, ob die Polizei verständigt werden muss – das ist nur bei unklarer Todesursache oder nach einem Unfall der Fall. Bei einem natürlichen Todesfall zu Hause genügt der Anruf beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117.
Das Standesamt des Ortes, an dem der Todesfall eingetreten ist. Dafür werden die Todesbescheinigung des Arztes, der Ausweis des Verstorbenen und – je nach Familienstand – Geburts-, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil benötigt. Wir beantragen die Sterbeurkunde für Sie und holen sie selbst ab.
Nichts. Der Anruf, die erste Beratung und die Erklärung der Schritte sind kostenlos und unverbindlich. Für die Bestattung oder Überführung erhalten Sie vorab ein klares Angebot – und entscheiden selbst.
Ja, jederzeit. Unsere Nummer +49 176 710 8181 0 ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche besetzt – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Ein Sterbefall richtet sich nicht nach Öffnungszeiten, und wir auch nicht.